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   VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92   

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VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92 (https://dejure.org/1994,8592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.1994 - A 16 S 1562/92 (https://dejure.org/1994,8592)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - A 16 S 1562/92 (https://dejure.org/1994,8592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige Vertragsarbeitnehmer des Ostblocks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Das ist der Fall, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatland hervorrufenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage oder Zwangslage befunden hat, die ihrerseits politisch bedingt ist und die Folge einer bereits im Heimatstaat vorhandenen realen Gefährdungslage darstellt (BVerwGE 81, 170 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz 402.25 Nr. 110 zu § 1 AsylVfG; Urteil vom 30.5.1989, DÖV 1989, 995; Urteil vom 27.6.1989, a.a.O., Nr. 112; Urteil vom 31.3.1992, a.a.O., Nr. 152).

    Das bedeutet insbesondere für frühere vietnamesische Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR und CSSR, daß diese sich bereits in Vietnam in einer latenten Gefährdungslage befunden haben müssen, die bei ihrem Wechsel ins Bundesgebiet und im Zeitpunkt der Asylantragstellung unvermindert fortbestanden haben muß (vgl. zur zeitlichen Kontinuität der latenten Gefährdungslage BVerwGE 81, 41, 47; 81, 170, 171 f.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz, a.a.O., Nr. 110; BVerwG, Urteil vom 31.3.1992, DVBl. 1992, 1541 = NVwZ-RR 1992, 583).

    Der Sache nach bedeutet die latente Gefährdungslage eine Situation, in welcher politische Verfolgung noch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, jedoch nach den gesamten Umständen auf absehbare Zeit auch nicht ausgeschlossen werden kann, weil hinreichende objektive Anhaltspunkte bestehen, die einen asylerheblichen Eingriff, ein plötzliches Umschlagen der Situation in konkrete politische Verfolgung als nicht ganz entfernt, also als "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (BVerwGE 81, 170, 173; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz, a.a.O., Nr. 110; BVerwG, Urteil vom 30.5.1989, DÖV 1989, 995, 996).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Denn das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt Art. 16 a Abs. 1 GG) setzt grundsätzlich den kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraus, seine Erstreckung auf Nachfluchttatbestände kann daher nur insoweit in Frage kommen, als sie nach dem Sinne und Zweck der Asylverbürgung gefordert ist (BVerfGE 74, 51).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte kann eine exilpolitische Betätigung in Deutschland nur dann - ausnahmsweise - als asylrelevanter Nachfluchtgrund anerkannt werden, wenn sie sich als Fortführung einer entsprechenden, schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen politischen Überzeugung darstellen (BVerfGE 74, 51, 66).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Einberufung und Strafandrohung bzw. Bestrafung wegen Militärdienstentziehung sind nur dann politische Verfolgung, wenn sie neben der Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflicht bzw. der Ahndung kriminellen Unrechts - auch - darauf gerichtet sind, den Herangezogenen wegen eines asylerheblichen Merkmals zu treffen, beispielsweise ihn als Andersdenkenden zu disziplinieren, einzuschüchtern oder umzuerziehen (BVerwG, Urteile vom 6.12.1988, BVerwGE 81, 41, und vom 24.4.1990, Buchholz 402.25 § 1 Nr. 99 und 125).

    Das bedeutet insbesondere für frühere vietnamesische Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR und CSSR, daß diese sich bereits in Vietnam in einer latenten Gefährdungslage befunden haben müssen, die bei ihrem Wechsel ins Bundesgebiet und im Zeitpunkt der Asylantragstellung unvermindert fortbestanden haben muß (vgl. zur zeitlichen Kontinuität der latenten Gefährdungslage BVerwGE 81, 41, 47; 81, 170, 171 f.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz, a.a.O., Nr. 110; BVerwG, Urteil vom 31.3.1992, DVBl. 1992, 1541 = NVwZ-RR 1992, 583).

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 40.91

    Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Inländische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Das ist der Fall, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatland hervorrufenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage oder Zwangslage befunden hat, die ihrerseits politisch bedingt ist und die Folge einer bereits im Heimatstaat vorhandenen realen Gefährdungslage darstellt (BVerwGE 81, 170 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz 402.25 Nr. 110 zu § 1 AsylVfG; Urteil vom 30.5.1989, DÖV 1989, 995; Urteil vom 27.6.1989, a.a.O., Nr. 112; Urteil vom 31.3.1992, a.a.O., Nr. 152).

    Das bedeutet insbesondere für frühere vietnamesische Vertragsarbeitnehmer in der ehemaligen DDR und CSSR, daß diese sich bereits in Vietnam in einer latenten Gefährdungslage befunden haben müssen, die bei ihrem Wechsel ins Bundesgebiet und im Zeitpunkt der Asylantragstellung unvermindert fortbestanden haben muß (vgl. zur zeitlichen Kontinuität der latenten Gefährdungslage BVerwGE 81, 41, 47; 81, 170, 171 f.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz, a.a.O., Nr. 110; BVerwG, Urteil vom 31.3.1992, DVBl. 1992, 1541 = NVwZ-RR 1992, 583).

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 62.88

    Asylantrag - Politische Verfolgung - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Das ist der Fall, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines die Gefahr politischer Verfolgung im Heimatland hervorrufenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage oder Zwangslage befunden hat, die ihrerseits politisch bedingt ist und die Folge einer bereits im Heimatstaat vorhandenen realen Gefährdungslage darstellt (BVerwGE 81, 170 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz 402.25 Nr. 110 zu § 1 AsylVfG; Urteil vom 30.5.1989, DÖV 1989, 995; Urteil vom 27.6.1989, a.a.O., Nr. 112; Urteil vom 31.3.1992, a.a.O., Nr. 152).

    Der Sache nach bedeutet die latente Gefährdungslage eine Situation, in welcher politische Verfolgung noch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, jedoch nach den gesamten Umständen auf absehbare Zeit auch nicht ausgeschlossen werden kann, weil hinreichende objektive Anhaltspunkte bestehen, die einen asylerheblichen Eingriff, ein plötzliches Umschlagen der Situation in konkrete politische Verfolgung als nicht ganz entfernt, also als "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (BVerwGE 81, 170, 173; BVerwG, Urteil vom 11.4.1989, Buchholz, a.a.O., Nr. 110; BVerwG, Urteil vom 30.5.1989, DÖV 1989, 995, 996).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Von der Wahrheit des individuellen Schicksals, aus dem der Asylbewerber seine Furcht vor politischer Verfolgung herleitet, muß das Gericht die volle Überzeugung erlangen (BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat hingegen unverfolgt verlassen, kann er nur dann anerkannt werden, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, a.a.O., S 344 f.; BVerwG, Urteile vom 15.5.1990, E 85, 139; 20.11.1990, NVwZ 1991, 382 = InfAuslR 1991, 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1994 - A 16 S 1056/93

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - A 16 S 1562/92
    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 22.4.1994 - A 16 S 1056/93 - ausgesprochen, daß vietnamesischen Staatsangehörigen, die wie der Kläger aus dem früheren Ostblock in die alte Bundesrepublik Deutschland übergewechselt sind und hier um politisches Asyl nachgesucht haben, derzeit weder wegen des unerlaubten Verbleibens in der Bundesrepublik Deutschland, noch wegen der etwaigen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten in den früheren Ostblockstaaten oder wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland in Vietnam mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1994 - A 16 S 486/94

    Zur Gefahr einer Verurteilung nach Art 82 StGB-Vietnam wegen exilpolitischer

    Vietnamesischen Staatsangehörigen, die sich ernsthaft und nachhaltig exilpolitisch gegen die Volksrepublik Vietnam betätigen, kann in Vietnam eine Verurteilung nach Art. 82 StGB-Vietnam drohen (im Anschluß an Urteil des Senats vom 01.07.1994 - A 16 S 1562/92 -).

    Damit hat der Kläger jedenfalls den Tatbestand des Art. 82 StGB-Vietnam (Verbreitung von Propaganda gegen das Sozialistische Regime) verwirklicht (vgl. hierzu schon das Urteil des Senats vom 1.7.1994 - A 16 S 1562/92 -).

  • VG Stuttgart, 05.04.1995 - A 14 K 30278/93

    Gewährung von Asyl für einen togoischen Staatsangehörigen; Glaubhafte Darlegung

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